Mess- und Prüfverfahren
Die Fachgruppe Direktzustellung sorgt dafür, dass die Mess- und Prüfverfahren für das Gütesiegel Direktzustellung - GDZ wissenschaftlich einwandfrei und nachvollziehbar sind. Folgt erhalten Sie einen Überblick.
- Messverfahren
- Stichprobengröße
- Standard-Fragebogen
- Prüf-Verfahren/Definition Prüf-Zustellung
- Prüf-Frequenz
- Zustellquoten-Kennziffern
- GDZ-Vergabeverfahren
- Schematische Darstellung des GDZ-Prüf- und Vergabe-Verfahrens
- Verwendung des Gütesiegels GDZ
- Zuständigkeiten
Messverfahren
Das eingesetzte Mess-Instrument hat sich in der Praxis langjährig bewährt und basiert auf einem methodisch einwandfreien Messverfahren.
Basis der Messungen sind Telefoninterviews mit Privathaushalten des Prüfgebietes, die am ersten Werktag nach der Zustellung durchgeführt werden.
Das Stichprobenauswahlverfahren basiert auf einer reinen Zufallsauswahl, so dass die Berechnung der Ergebnisstreuung der Stichprobe erfolgen und von einer repräsentativen Messung gesprochen werden kann.
Die Stichprobengröße wird so groß gewählt, dass sich die Streuungen der Messwerte um die wahren Ausprägungen in der Grundgesamtheit in einem akzeptablen Bereich bewegen.
Es kommt ein detaillierter Fragebogen zum Einsatz, der die Berechnung abgestufter Zustellqualitätsquoten ermöglicht.
Stichprobengröße
Die Bruttofallzahl der Messungen ist auf 1.250 Fälle festgelegt.
Dadurch werden sehr valide Mess-Ergebnisse mit geringen Streuungen erzielt.
Standard-Fragebogen
Der Standard-Fragebogen stellt die Basis für sämtliche Messungen, die im Rahmen des hier dargestellten Gütesiegelsystems durchgeführt werden, dar.
1. Erhalten: Haben Sie den Prospekt "XYZ" am Wochenende erhalten? [ja, nein, weiß nicht] - Ggf. Stützung durch Beschreibung per Musterexemplar
Falls Nein :2. Werbeverweigerer: Haben Sie an Ihrem Briefkasten einen Aufkleber "Keine Wer-bung bitte" oder wurde ein solcher Aufkleber durch ihre Hausverwaltung mit Gül-tigkeit für das ganze Haus im Eingangsbereich angebracht? [ja, am Briefkasten; ja, durch Hausverwaltung; nein; weiß nicht]
2a. Kleinst-Ortschaften: Wohnen Sie in einer sehr kleinen Ortschaft mit weniger als 20 Haushalten oder liegt Ihr Haus bzw. Hof sehr abgelegen? [ja, nein, weiß nicht]
3. Klingelhaus: Muss man klingeln, um an Ihren Briefkasten zu gelangen? [ja, nein, weiß nicht]
4. Ablagehaus: Gibt es in ihrem Haus eine vorgegebene Ablagestelle für Prospek-te, die von ihrer Hausverwaltung vorgegeben wird? [ja, nein, weiß nicht]
5. Weitere Zustellhemmnisse: Ist ihr Briefkasten schlecht sichtbar oder gibt es andere Zustellschwierigkeiten in ihrem Haus (freilaufender Hund, defekte Briefkästen etc.) [ja, nein, weiß nicht]
6. Anderes Haushalts-Mitglied: Kann es sein, dass ein anderes Haushalts-Mitglied den Prospekt ohne ihr Wissen empfangen hat? [ja, nein, weiß nicht]
Prüf-Verfahren/Definition Prüf-Zustellung
Häufig ist das Direktverteilgeschäft der Zustellorganisationen von einem großauflagigen und einem kleinauflagigen Marktsegment geprägt.
Um die Leistungsfähigkeit der Zustellorganisationen adäquat festzustellen, müssen die auszuwählenden Prüfverteilungen das Geschäft des Fachgruppenmitglieds entsprechend repräsentieren und deshalb bestimmte Kriterien erfüllen.
Insbesondere muss es sich bei den Prüfverteilungen um übliche Zustellaufträge des Fachgruppenmitglieds handeln.
Wichtigste Kriterien sind dabei die Auflagenhöhe und der regionale Bezug der Prüf-Verteilung.
Dazu wird zu Beginn des Vergabeverfahrens und nachfolgend einmal pro Jahr die Situation beim FG-Mitglied analysiert.
Dazu gehören folgende Informationen:1. Definition des Operationsgebietes des FG-Mitglieds mittels Postleitzahlen-Liste
2. Die maximale Verteilmenge im Operationsgebiet
3. Die durchschnittliche Verteilmenge je Auftrag (gegebenenfalls nach groß- und kleinauflagigem Marktsegment differenziert)
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Verteilmengen je Zustellauftrag übermittelt das FG-Mitglied auf jeden Fall für 10 übliche Verteilaufträge der zurückliegenden 12 Monate jeweils das Verteilgebiet (Postleitzahlenliste) sowie die jeweilige Auflage an die ZPMT. Gegebenenfalls kann das FG-Mitglied je 5 übliche Zustellaufträge aus dem groß- bzw.
kleinauflagigen Marktsegment benennen.
Unter dem Begriff „übliche Aufträge“ sind Zustellaufträge zu verstehen, die hinsichtlich ihres Verteilgebietes und ihrer Auflage das Direktzustellgeschäft des FG-Mitglieds im jeweiligen Marktsegment am besten repräsentieren.
Als jeweilige Prüf-Verteilung darf von dem FG-Mitglied nur ein Verteilauftrag benannt werden, der hinsichtlich der Auflage den jeweiligen Durchschnitt um maximal 20% unterschreitet.
Ist die Auflage der Prüf-Verteilungen kleiner als 50% der maximalen Verteilmenge, dürfen aufeinander folgende Prüf-Verteilungen nur zu maximal 66% aus übereinstimmenden Postleitzahlen bestehen. Dadurch wird verhindert, dass das FG-Mitglied nur ausgewählt gute Vertriebsteile in die Prüfung einbringen.
Operationsgebiete eines FG-Mitglieds, welche nicht zusammenhängend sind, sind grundsätzlich getrennt voneinander zu behandeln und müssen dementsprechend unabhängig voneinander mit der entsprechenden Anzahl von Messungen parallel geprüft werden.
In zusammenhängenden Operationsgebieten eines FG-Mitglieds, in denen zwei oder mehr fachlich zuständige Beteiligungsunternehmen des FG-Mitglieds am Markt agieren, sind die resultierenden Teilgebiete ebenfalls grundsätzlich getrennt voneinander zu behandeln und müssen dementsprechend unabhängig voneinander mit der ent-sprechenden Anzahl von Messungen parallel geprüft werden.
In jedem Fall darf bei zwei aufeinander folgenden Prüfungen nicht derselbe Verteilauftrag zur Prüfung angemeldet werden.
Durch dieses Vorgehen wird erreicht, dass nur übliche Verteilaufträge geprüft werden, die in geeigneter Weise das Operationsgebiet des FG-Mitglieds repräsentieren.
Aufgrund des höheren Erinnerungswertes sollten vom FG-Mitglied nur regelmäßige Verteilungen als Prüf-Verteilungen benannt werden.

Prüf-Frequenz
Die Frequenz der Prüfungen richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft des jeweiligen FG-Mitglieds in der BVDA-Fachgruppe Direktzustellung:
* Bei erstmaliger Teilnahme müssen 4 Prüfungen innerhalb der ersten 12 Monate stattfinden.
* Innerhalb des zweiten Jahres müssen 3 Messungen stattfinden.
* Innerhalb des dritten Jahres und dann jährlich müssen jeweils 2 Messungen stattfinden.
Zustellquoten-Kennziffern
Basis der Gütesiegelvergabe ist die Kennziffer Zielpunkt-Zustellquote für Prospekte (ZZP), die sich wie folgt berechnet: (siehe Grafik)

GDZ-Vergabeverfahren
Grundlage der Siegel-Vergabe ist der gleitende Durchschnitt (GDS) der Kennziffer ZZP, der aus Ergebnissen der letzten 3 Messungen berechnet wird.
Um das Gütesiegel GDZ zu erhalten, muss der gleitende Durchschnitt mindestens 85 % betragen. Eine Unterschreitung von 3 % wird aufgrund der Streuung des Zufalls-fehlers toleriert.
Nach der aktuellen Prüfmessung wird der aktuelle GDS aus den ZZP-Werten der ak-tuellen, der letzten und der vorletzten Prüfung gebildet. Die Verwendung des GDS erfolgt, um einzelne Ausreißer-Messergebnisse nicht zu hoch zu gewichten.
Eine Entziehung des Siegels GDZ erfolgt erst, wenn der gleitende Durchschnitt zweimal hintereinander den erforderlichen Mindestwert unterschreitet.
Nach Auswertung der Ergebnisse wird das Siegel GDZ verliehen bzw. bei Wiederho-lungsmessungen erneuert, wenn der Mindestwert überschritten wurde.
FG-Mitglieder, die sich erstmalig dem Prüfverfahren unterziehen, erhalten das Gütesiegel, wenn der erste Messwert und danach der GDS der ersten 2 Messungen die Vergabegrenze überschreitet. Ab der 3. Messung wird dann der GDS der jeweils 3 letzten Messungen verwendet.
Schematische Darstellung des GDZ-Prüf- und Vergabe-Verfahrens

Verwendung des Gütesiegels GDZ
Beim Einsatz des Gütesiegels muss auf eine marktgerechte Verwendung geachtet werden, da nur so die gewünschte Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei den Marktpartnern erzielt werden wird.
Die Verwendung der Wortmarke "Geprüfte Direktzustellung - GDZ" sowie der ent-sprechenden Wort-/Bildzeichen zum Zwecke der Vermarktung der eigenen Dienstleistungen ist nur denjenigen FG-Mitgliedern erlaubt, welche die Vergabekriterien erfüllen.
Zuständigkeiten
Träger und Rechteinhaber: BVDA e.V.
Abwicklung: SGA mbH
Entwicklung und Durchführung: Zielpunkt-Marketing GmbH